Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab dem 22.11.2022

„Das ist aber teuer“

Dieser Satz gehört zu dem Alltagsgeschehen in einer Tierarztpraxis genauso dazu, wie die Preisanpassung von Strom, Gas, Öl und Lebensmittel im Alltag – alles wird teurer. Und nun zieht auch noch der Tierarzt nach. Grund: die GOT wurde angepasst. Leider sind auch wir verpflichtet dieser gesetzlich geregelten Gebührenordnung nachzugehen und unsere Preise anzupassen.

 

Wissenswertes über die GOT

Damit ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gemeint. Diese ist eine bundeseinheitlich geltende Anordnung, nach der in der Veterinärmedizin abgerechnet werden muss. Die GOT enthält einen umfangreichen Leistungskatalog sowie Grundsätze zur Berechnung des Wegegeldes und zur Notdienstabrechnung. Diese Preissteigerung klingt im ersten Moment sehr beunruhigend, und dafür haben wir auch vollstes Verständnis.
Ab dem 22.11.2022 sind alle Tierärztinnen und Tierärzte verpflichtet nach der neuen GOT abzurechnen – auch wir.
Wir bemühen uns dennoch weiterhin unsere Preise so fair und moderat wie nur möglich zu gestalten! Und dazu bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir in der Fahrpraxis Termine bündeln müssen.

Tierarztpraxis Dr. Zimmermann