Alle Stuteneigentümer, die Hengste der EU-Station Donau- Ries, Dr. K. Zimmermann, (D-KBP-133-EWG), benutzen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.

Samenbestellungen

Bitte geben Sie ihre Samenbestellung telefonisch (+49- (0) 9083- 249), per Fax (+49- (0) 9083-756), per E-Mail drszimmermann@hotmail.com oder über das Samenbestellformular im Internet (www.zimmermann-moettingen.de) an Wochentagen bis spätestens 10.00 Uhr auf! Am Samstag muss die Bestellung bis 9.00 Uhr aufgegeben werden. Später eingehende Bestellungen können unter Umständen nicht mehr am selben Tag bearbeitet werden.

Die Bestellung muss Vorname, Name und vollständige Anschrift des Stuteneigentümers, den Namen des gewünschten Hengstes, des Zuchtverbandes, dem die Bedeckung gemeldet werden soll, außerdem die genaue Anschrift des Empfängers, Vorname, Name und Adresse des mit der Besamung beauftragten Tierarztes enthalten, außerdem die Identifikationsangaben der zu bedeckenden Stute (Name, Rasse, Lebens-Nr., Alter, Abstammung).

Verfügbarkeit

Der Samen kann an allen Werktagen verschickt werden (samstags zu erhöhten Wochenendpreisen).

Eine Abholung des Samens der stationierten Hengste ist nach telefonischer Vereinbarung täglich, auch sonntags möglich. Für den Versand ins Ausland gelten andere Bedingungen, die zuvor telefonisch erfragt werden sollten.

Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Stuteneigentümers und sind gesondert bei uns nachzufragen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Versandkosten ins Ausland deutlich höher ausfallen können. Der Besteller trägt die Kosten für eventuell erforderliche amtstierärztliche Bescheinigungen/Exportpapiere.

Bei stark frequentierten Hengsten behält sich die Deckstation vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stute einzuschränken. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Reklamationen sind nur am Übergabetag möglich und schriftlich zu melden.

Der Lieferung beigefügte Verwendungsnachweise müssen vom Tierarzt/Besamungswart ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Papiere und der Container sind umgehend nach der Besamung an die Besamungsstation zurückzuschicken. Andernfalls behält sich die Besamungsstation vor eine Gebühr von 80 Euro zu verrechnen.

Deckhengste, die zeitgleich im Turniersport aktiv sind, können eventuell tageweise nicht zur Samengewinnung zur Verfügung stehen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei den jeweiligen Hengsthaltern oder auf der Besamungsstation.

 

Bezahlung

Das Deckgeld ist vor der ersten Besamung fällig und bei dem jeweiligen Hengsthalter zu entrichten. Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und sind gesondert bei uns nachzufragen.

Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weitergabe an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt erst bei beglichener Deckgeldrechnung und Ausgleich aller weiteren Kosten (Tierarzt und Versand).

 

Stationsaufenthalte

Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Die tierärztliche Besamung und Behandlung (Tupferprobe, gynäkologische Untersuchung, etc.) erfolgt durch unsere Tierärzte und wird dem Züchter gesondert in Rechnung gestellt.

Der Züchter erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass ein Tierarzt und Hufschmied in seinem Namen und auf seine Kosten, durch uns veranlasst, hinzugezogen wird, sofern wir dies für notwendig und zweckdienlich erachten.

Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch den Tierarzt. Bitte bedenken Sie, dass eine negative Tupferprobe vorliegen muss, ansonsten wird bei Einstallung nachtäglich eine Tupferprobe veranlasst.

Tiefgefriersperma

Die Bestellung von TG-Sperma hat fünf Tage vor dem gewünschten Versandtermin zu erfolgen. Der verwendete Versandcontainer ist innerhalb einer Woche unbeschädigt auf Kosten des Stuteneigentümers an die Besamungsstation zurückzusenden. Das Risiko der unterlassenen Rücksendung bzw. des Verlusts trägt der Stuteneigentümer. Bei Nichtrücksendung oder Verlust des Containers, wird dieser in voller Höhe berechnet. Sollten eigene Container der Züchter verwendet werden, übernehmen wir keine Haftung. Der Lieferung beigefügte Verwendungsnachweise, ausgefüllt und unterschrieben vom Tierarzt/Besamungswart sind umgehend nach der Besamung an uns zurückzuschicken.

Der Besteller trägt die Kosten für eventuell erforderliche amtstierärztliche Bescheinigungen/Exportpapiere.

Alle oben genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen USt.